Antworten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung2023-04-21T14:15:55+02:00

Ihre Fragen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych und unsere Antworten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBUpsyche

Entscheider und Verantwortliche in Organisationen und Unternehmen stehen vor einer Vielzahl von Fragen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Daher geben wir hier die Antworten zum Thema psychische Gefährdungsbeurteilung. Auf der Basis von über 200 Projekten liefern wir Ihnen natürlich auch die Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung!

Anforderungen und Herausforderungen. Pflicht mit umfassenden Mehrwerten

Die Fragen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und Antworten zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen geben Ihnen einen fundierten Überblick zu allen zentralen Themen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach direkt. Wir sind im Thema seit Jahren zuhause.

Was sind die wichtigsten aktuelle Themen der GBpsych?

Die aktuellsten Themen, die wir im Rahmen unserer wissenschaftlich validierten Analyse für Sie erheben sind:

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Bleibt nur eine Frage:
Gehen wir zusammen in die erfolgreiche Umsetzung?

Warum ist das Thema so wichtig? Warum betrifft es alle Unternehmen?

Der Unternehmensstandort Deutschland zeichnet sich durch seine wissensintensiven Produkte und Dienstleistungen aus. Qualifizierte, motivierte und gesunde Mitarbeitende sind die zentrale strategische Ressource. Die Konjunkturlage ist gut. Über 90% der Betriebe verzeichnen stabile bis steigende Umsätze und möchten Ihre Beschäftigtenzahl halten oder erhöhen.

Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung


Welche betriebswirtschaftliche Bedeutung hat die GBpsych? Wettbewerb um Talente/Fachkräfte/Knowhowträger nimmt zu

Auf der anderen Seite berichten zwei Drittel der Unternehmen, dass sie nicht optimal besetzt sind. Das Problem wird zunehmen. Bundesweit fehlen 2030 über 8 Millionen Beschäftigte. Zudem fühlen sich 65% der Mitarbeiter nur schwach an ihr Unternehmen gebunden. Die Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt haben sich gedreht. Die Erwartungshaltung der Mitarbeitenden hat sich gewandelt.

Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung


Warum alarmieren Kranken-/Unfall-/Rentenkassen? Was steckt hinter dem Thema GBpsych?

Die Anzahl an Fehltagen aufgrund psychischer Erkrankungen hat sich in den letzten 10 Jahren auf 246 Tage (pro 100 Versicherte) verdoppelt und summiert sich bundesweit auf 53 Millionen. Allein die Kosten pro Mitarbeiter durch Absentismus belaufen sich auf 1.200 Euro pro Jahr. Der Produktivitätsverlust durch psychische Störungen liegt bei über 30%. Der Anteil an der Frühberentung lag bereits 2014 bei über 40%.

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Welche volkswirtschaftliche Bedeutung hat die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Daten des Statistischen Bundesamts (DESTATIS) sowie der gesetzlichen Krankenversicherung für 2016 geschätzt. Verteilt man die insgesamt 674,5 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage gleichmäßig, war 2016 jeder Arbeitnehmer in Deutschland 17,2 Tage krankgeschrieben. Das ist gleichzusetzen mit einem Ausfall von 1,8 Mio. Erwerbsjahren, so die Ergebnisse der BAuA. Nicht berücksichtigt sind dabei die kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeiten, die statistisch nicht erfasst werden. Bei der Berechnung auf Grundlage der Lohnkosten und des Verlustes an Arbeitsproduktivität ergeben sich 75 Mrd. EUR volkswirtschaftliche Produktionsausfallskosten sowie 133 Mrd. EUR Ausfall an Bruttowertschöpfung. 16,2 % aller Arbeitsausfälle beruhen auf psychischen Störungen.

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Warum Sie rund 10% Ihres Umsatzes nicht Tag für Tag verschenken sollten. Die Bedeutung für jedes Unternehmen

Rund 65% der Betriebe sind bereits heute nicht optimal besetzt. 25% melden gravierende Probleme. 1 von 10 Arbeitsplätzen durchschnittlich unbesetzt. 20% der Mitarbeitenden-Ressourcen stehen aufgrund von Konflikten nicht zur Verfügung. 30-50% der Arbeitszeit verbringen Führungskräfte mit Konflikten. 65% der Mitarbeiter nur gering an Unternehmen gebunden. 20% innerlich gekündigt. Die Anzahl der 55plus-Arbeitnehmer nimmt in den kommenden Jahren deutlich zu.

Schaffen Sie auf Basis der Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych optimale soziale Rahmenbedingungen, damit ihre Mitarbeitenden Freude an ihrer Arbeit haben, sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und sich mit ihm verbunden fühlen. Ein unbelastetes, gesundes und konfliktfreies Umfeld, eine hohe Führungskompetenz und eine wertschätzende Unternehmenskultur sind die entscheidenden Faktoren.

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Lassen sich die Ergebnisse der GBpsych beziffern? Was steht den Kosten der Gefährdungsbeurteilung gegenüber? Eine einfache Rechnung

Wirft man u.a. einen Blick auf die Ergebnisse des Gallup Engagement Index zur Mitarbeiterbindung und die Verteilung der Mitarbeiter in den einzelnen Gruppen und kombiniert diese mit der Fluktuationswahrscheinlichkeit und somit den Fluktuationskosten, berücksichtigt die durchschnittliche Anzahl an Fehltagen und anderen statistisch belegbaren Faktoren im direkten Zusammenhang mit psychischen Belastungen und addiert hierzu die direkten Konfliktkosten, beläuft sich der potentielle betriebswirtschaftliche Mehrwert der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) auf rund 10% des Umsatzes. Gerne belegen wir diese Grundlagenbetrachtung im Detail in einem persönlichen Termin und erbringen anhand der entsprechenden Kennzahlen im Rahmen unseres Controlling-Tools den Beweis für die Qualität unserer Arbeit.

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Gesetzgeber hat reagiert – Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung für alle Unternehmen ohne Übergangsfristen verpflichtend

Für alle Arbeitgeber (vom Großkonzern, über Mittelständler, bis zum Kleinbetrieb) ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz GBpsych gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Die Ergebnisse der GBpsych-Wirksamkeitsprüfung werden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych im Betrieb ist ein Muss. Die Nichtumsetzung wird geahndet (von Auflagen bis Strafzahlungen). Es gibt keine Übergangsfristen für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Versicherungsträger haben eine rechtliche Grundlage, im Leistungsfall nicht/nur zum Teil zahlen zu müssen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unternehmer seiner rechtlichen Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in seinem Betrieb nicht nachgekommen ist.

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Vom Muss zum Mehrwert – Optimale Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Richtig umgesetzt beinhaltet die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych betriebswirtschaftlich hochrelevante Effekte wie die:

Reduzierung von Krankheitstagen/Fehlzeiten und der Mitarbeiterfluktuation,
Verringerung von Prozesskosten durch optimale Abläufe und eine effiziente Zusammenarbeit,
Ertragssteigerung durch die Förderung von Potenzialen, Wissen und Können auf allen Ebenen,
Implementierung starker Führungskräfte und Teams,
Steigerung der Motivation, Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter.

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Worum geht es bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz geht es nicht um die psychische Verfassung des Einzelnen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych wirft einen Blick auf das gesamte Unternehmen. Sie betrachtet alle Einflüsse, die auf Arbeitsplätze einwirken, sowohl Risikofaktoren (negativ) als auch Ressourcen (positiv), sprich auf die Bereiche

Arbeitsaufgabe (z.B. Ausmaß an Verantwortung),
Arbeitsorganisation (z.B. Länge/Lage Arbeitszeit, Prozessabläufe, Zielkonflikte),
soziales Umfeld (z.B. Wertschätzung durch Vorgesetzte, Kollegen, Kunden) und
Arbeitsbedingungen (z.B. Klimabedingungen, ergonomische Gestaltung).

Die Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych beschäftigt sich mit Themen wie Unterbrechungen und Störungen, mangelnde Anerkennung, Informationsüberflutung, ungenaue Anweisung bis hin zu Faktoren wie Lärm, Temperatur und Licht. Sie behandelt Themenfelder wie die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ebenso wie das Verhalten von Führungskräften.

Was sind psychische Gefährdungen?

Was sind Psychische Belastungen in der Arbeitswelt? Psychische Belastungsfaktoren sind definiert als „die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ (DIN EN ISO 10075).

Fokus: Wirkungskontrolle

Die Analyse durch ein wissenschaftlich validiertes Tool ist nur ein Teil des GBpsych-Prozesses. Der vollständig zu dokumentierende Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung umfasst im Anschluss an vorbereitende Projektmaßnahmen, die

Festlegung der Tätigkeiten & Bereiche,
Erfassung & Beurteilung der Belastungen,
Entwicklung & Umsetzung geeigneter Maßnahmen (Fokus des Gesamtprozesses) und wichtig
Wirkungskontrolle.

Die Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (GBpsych) unterscheidet sich aufgrund ihres Prozesscharakters und dem Fokus auf zielführende nachhaltige Maßnahmen grundlegend von einer Mitarbeiterbefragung.

Wie oft muss die psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Eine konkrete zeitliche Vorgabe zur regelmäßigen, vollständigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sieht das Arbeitsschutzgesetz aktuell nicht vor. Im Rahmen eines systematischen Arbeitsschutzhandelns sollte der Prozess der Gefährdungsbeurteilung jedoch alle zwei Jahre durchgeführt werden. Wichtiger als der Wiederholungszeitpunkt ist hierbei die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen im Zeitverlauf sowie die Wirkungskontrolle und ggf. Anpassung und Ergänzung der Maßnahmen. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein fortlaufenden Prozess zur Optimierung der Arbeitsbedingungen im Sinne des Unternehmens und seiner Wettbewerbsfähigkeit.

Wer muss die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Für alle Arbeitgeber ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verpflichtend festgeschrieben. Er muss die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst durchführen, sondern kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).

Ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verpflichtend? Ja, die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitgeber verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen?

Wer kann bzw. darf eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen? Der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgebern, diese selbst oder durch Experten durchzuführen. Prinzipiell darf und können eine Personalabteilung oder andere Fachbereiche eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die entscheidende Frage ist an dieser Stelle viel mehr, ob eine interne Durchführung mit Blick auf die internen Ressourcen, die zeitlichen und somit auch finanziell gebundenen Ressourcen und insbesondere die Projekt- und Fachexpertise für eine interne Durchführung sprechen.

Was kostet eine psychische Gefährdungsbeurteilung? Was kostet die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?

Die Kosten für eine professionelle GPB liegen erfahrungsgemäß zwischen 50€ und 130€ pro Mitarbeiter*In. Hierbei entscheidet insbesondere die Unternehmensstruktur und der gewünschte Leistungsumfang über die Kosten. Wichtig ist, dass von Anfang an eine klare Transparenz hinsichtlich des Produkt- und Dienstleistungsumfang besteht und alle Positionen aus Planungs- und Controlling-Sicht ausgewiesen sind.

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab?

Jede Gefährdungsbeurteilung sollte – neben der konsistenten Dokumentation im Rahmen einer Softwarelösung – die folgenden Prozessschritte enthalten: Vorbereitung, Information und Kommunikation, quantitative Erhebung/Screening, qualitative Analyse und Lösungsableitung/Fokusgruppen sowie Führungskräfte-Analyse- und Umsetzungsgespräche, Umsetzungsphase und Maßnahmen-Tracking sowie Wirkungskontrolle.

Wie lange dauert eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Der Kernprozess von der ersten Gremiumssitzung bis zur Umsetzung der Maßnahmen umfasst bei Unternehmen in aller Regel 10 Wochen.

Was tun bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz?

Im Grundsatz gilt wie bei allen fundierten Ansätzen. Erst die Analyse, dann die Maßnahmen, dann die Wirkungskontrolle und die entsprechenden Anpassungen. Wichtig ist es die Gründe und Ursachen zu analysieren und Faktoren nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel zu betrachten. Nur so zeichnet sich ein klares Bild. Nur so können zielorientierte Lösungen abgeleitet und umgesetzt werden.


Umsetzungsdefizit – GBpsych: Wie soll ich anfangen?

Die Verwirrung ist groß, der Informationstand uneinheitlich. Psyche und Gefährdung sind Begriffe, deren Attraktivität sich in Grenzen hält. Oft geht die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (GBpsych) auf Unternehmerseite mit der Befürchtung einher, dass die Beurteilung psychischer Gefährdungen mit konfliktbeladenen Diskussionen und schwer zu erfüllenden Forderungen einhergeht, man die Büchse der Pandora öffnet. Insgesamt sprechen wir von einem noch jungen Markt, auf dem sich eine Vielzahl von Anbietern tummelt, deren fachliche Qualifikation zum Teil fraglich ist. Vielfach kommen aufgrund der Nichtinformiertheit der Nachfrager und Berater ungeeignete oder sehr aufwendige Instrumente Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zum Einsatz. Ergebnisberichte sind nicht sprechend oder schlicht zu umfangreich.

Experten statt Experimente. Validierte Tools statt Wiesenlösungen

Lassen Sie sich nicht auf Experimente ein. Verschenken Sie nicht wertvolle Zeit und Ressourcen. Vergeben Sie nicht die Möglichkeit, wichtige Erkenntnisse zu gewinnen und diese zielorientiert zu nutzen. Erfahrene Experten liefern die richtigen Antworten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und sind essentieller Teil Ihrer Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.


Was sollte ich bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung beachten?

Schaffen Sie bereits im Vorfeld Verständnis, Transparenz und Handlungsfähigkeit durch Strukturen, die das Projekt unterstützen. Dazu gehört etwa ein Steuerungsgremium aus Geschäftsführung, Personalleitung, Interessenvertretung, u.a. Qualifizieren Sie Ihre Entscheider, Verantwortlichen, Multiplikatoren und Prozessmanager.

Informieren Sie Ihr Personal über Führungskräfteworkshops und Informationsveranstaltungen rechtzeitig über das Vorhaben.

Kompetente Beratung, effektives Projektmanagement und eine optimale Prozessarchitektur sind entscheidend für eine fundierte Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Lassen Sie sich im Rahmen der Anbieterauswahl zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzeigen, wie der Ablauf der GBpsych und das notwendige begleitende Marketing stattfinden wird. Sind die benötigten Kompetenzen in Projekt- und Changemanagement vorhanden? Genügen die eingesetzten Werkzeuge wissenschaftlichen Standards, d.h. sind sie validiert und evidenzbasiert? Messen sie, was sie sollen, und liefern sie aussagekräftige Ergebnisse? Basiert das Modell auf den neuesten wissenschaftlicheren Erkenntnissen? Ist eine Auswertung unter datenschutzrechtlichen Aspekten gewährleistet?

Es kann im Prozess notwendig sein, vorhandene Konflikte zwischen den betrieblichen Akteuren bereits im Rahmen der Vorbereitung soweit zu bearbeiten, dass eine Debatte über Gesundheitsgefährdungen und Veränderungsmöglichkeiten konstruktiv und effektiv erfolgt. Auch aus dieser Perspektive betrachtet ergibt sich die Notwendigkeit eines professionellen Prozessmanagements.

Planungssicherheit zu haben, Leistungen in der Erfassung der psychischen Belastungen, aber auch vor allem der Ableitung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen nach Bedarf abrufen zu können, bedingt, ein entsprechend großes Team auf Seiten des Anbieters zu haben. Klar definierte Verantwortlichkeiten ermöglichen die effektive Koordination im Projekt.

Nutzen Sie einen wissenschaftlich validierten und evidenzbasierten Fragebogen. Neben der Abbildung psychischer Arbeitsbelastungen in den Merkmalsbereichen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) „Arbeitsaufgabe“ (z.B. Ausmaß an Verantwortung), „Arbeitsorganisation“ (z.B. Länge oder Lage der Arbeitszeit), „soziales Umfeld“ (z.B. Wertschätzung durch Vorgesetzte, Kollegen, Kunden) und „Arbeitsbedingungen“ (z.B. Klimabedingungen, ergonomische Gestaltung) sollte auch die persönliche arbeitsbezogene Widerstandskraft Berücksichtigung finden. Dies leisten etwa speziell für diesen Zweck entwickelte GBpsych Analysetools. Inhalte und Länge des Fragebogens und die Verständlichkeit der Fragen entscheiden über die Akzeptanz der Mitarbeitenden und haben einen entscheidenden Einfluss auf die Güte der Ergebnisse. Eine youCcom Onlinebefragung dauert rund 8 Minuten.

Eine adressatengerechte und den Anforderungen des Datenschutzes entsprechende Aufbereitung der Ergebnisse ist ein Muss der Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Ein optimales Berichtssystem aggregiert die einzelnen Aussagen auf der Basis multivariater statistischer Verfahren zu Themen, um sowohl einen prägnanten Gesamtüberblick als auch durch detaillierte Betrachtungen erklärende Anhaltspunkte zu erhalten. Die Ergebnisse sollten im Rahmen des Steuerungsgremiums besprochen und den Mitarbeitern vorgestellt werden. Beste Beratung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung heißt: Wir begleiten Sie in allen Schritten als neutraler Dritter.

Der Fokus des vollständig zu dokumentierenden GBpsych-Prozesses liegt auf der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Optimal ist es, wenn die Analyse und die Umsetzung aus einer Hand erfolgen, um Informationsverluste und Inkonsistenzen zu vermeiden. Beste Beratung ist ein entscheidender Aspekt der Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Kompetenz, Praxiserfahrung und lokale Verfügbarkeit sind hier entscheidend.

Mit Blick auf die gesetzlich geforderte Wirkungskontrolle sollten geeignete Controlling- und Monitoring-Schlüsselkennzahlen zur Steuerung der Strategien der Organisations- und Personalentwicklung sowie des betrieblichen Gesundheitsmanagements gezielt erhoben und ausgewertet werden. Denkbar ist hierzu etwa der Einsatz einer Fragebogensoftware im Zeitverlauf mit einer klaren Fokussierung bspw. auf einzelne Stressoren, die sich als Frühwarntool nutzen lässt.

Hinweis zu den Themen: Psyche und Arbeit sowie Sucht und Arbeit! Oftmals begegnen und die eben genannten Themen bei unseren Beratungsgesprächen und sind auch im Bereich der Maßnahmenumsetzung ein Baustein. Orientierung schaffen, Wissen vermitteln, Handlungsfähigkeit stärken heißt es für uns in diesem Feld. Wir stärken die Handlungskompetenz zu den Themen Psyche und Arbeit sowie Sucht und Arbeit auf allen Ebenen des Unternehmens!

Kompetenzen im Umgang mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen sorgen für eine höhere Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit im Unternehmen. Planbarkeit und Handhabbarkeit verbessern sich und die Teamatmosphäre gewinnt. Wir bieten Ihnen vertrauensvolle Ansprechpartner auf Augenhöhe, die für Sie eine Lotsenfunktion übernehmen und die notwendigen Wege (zur Hilfe) weisen können.

Antworten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung


Wie starte ich am besten?

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Zertifikatslehrgang Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Als Urheber des Zertifikatslehrganges “Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (IHK)” haben wir das Format weiterentwickelt und diesen führenden Lehrgang mit hohem Praxisbezug geschaffen. Die Strukturen und Inhalte des Lehrganges tragen allen aktuellen Anforderungen Rechnung. Darüber hinaus setzen wir von Beginn an auf die Verknüpfung des Themas, mit den aktuellen Herausforderungen der Teilnehmenden in ihrer betrieblichen Praxis.

Unsere Dozenten stehen untereinander im ständigen fachlichen Austausch. Ihre branchenübergreifende Erfahrung und ein umfassendes zeitliches Engagement sind neben der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen zentrale Qualitätsmerkmale. Alle Teilnehmer werden in ihrem jeweiligen Projekt direkt betreut. Aktuell gibt es keinen annähernd so praxisnah ausgerichteten Lehrgang.

Der Zertifikatslehrgang entspricht den Anforderungen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) und den Qualitätsstandards, den die Industrie- und Handelskammern an bundesweite Zertifikatslehrgänge stellen. Darüber hinaus ist der Lehrgang auch vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) mit jeweils 4 Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz sowie Gesundheitsschutz als fachlich einschlägige Veranstaltung anerkannt.

Er richtet sich an Personalverantwortliche, Personalreferenten, Personalleiter, Betriebsräte, Personalräte, Gesundheitsmanager, Arbeitsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sicherheitsfachkräfte, Arbeits- und Organisationspsychologen und freie Berater.

Antworten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Veranstaltungen Teil 1

Spezialformat für Betriebsräte und Personalvertretungen

Zertifikatslehrgang Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (BR/PR)

Betriebsräte und Personalvertretungen müssen beim Gesundheitsschutz auf Augenhöhte mit dem Arbeitgeber agieren. Neben solidem Know-how zu ihren Mitbestimmungsrechten benötigen sie vertieftes Handlungswissen zur Vorgehensweise bei der GBpsych. Die Struktur des Lehrgangs ermöglicht es den Teilnehmern ihr Wissen Schritt für Schritt direkt im Betrieb umzusetzen.

Die vermittelten Kenntnisse sind zur Wahrnehmung des umfassenden Mitbestimmungs- und Zustimmungsverweigerungsrechts der Interessenvertretungen insbesondere mit Blick auf das Recht mitzuentscheiden, in welchen Abständen die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, welche Erhebungsverfahren eingesetzt werden, wie die Erfassung und Auswertung unter welchen datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt und welche Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden zwingend notwendig.

Diese Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist erforderlich für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Entsprechendes gilt für die Personalvertretung aus § 46 Abs. 6 BPersVG und den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze (in NRW bspw. § 42 Abs. 5 LPVG). Die Schulung ist ferner nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

Antworten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Veranstaltungen Teil 2

Spezialformat für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkräfte

Zertifikatslehrgang Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: 4 VDSI-Punkte Arbeitsschutz und 4 VDSI-Punkte Gesundheitsschutz

Der Lehrgang ist vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) mit jeweils 4 Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz sowie Gesundheitsschutz als fachlich einschlägige Veranstaltung anerkannt. Die Veranstaltung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird zu einem speziellen Preis für VDSI-Mitglieder angeboten. Er richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkräfte.

Veranstaltungsorte sind Berlin, Wiesbaden und Essen sowie zum vereinbarten Termin in Ihrer Region in Absprache mit Ihrem regionalen VDSI-Ansprechpartner. G

Antworten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Teil III

Spezialformat für selbstständige Arbeitsmediziner und freiberufliche Betriebsärzte

Inklusive spezieller medizinischer Fachkompetenzen. Zertifikatslehrgang Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Neben den Prozessmanagementkompetenzen gehen wir praxisorientiert auf fachliche Inhalte ein. Dies sind u.a.: psychische Störungen nach ICD-10 & DSM 5 im Kontext arbeitsmedizinischer Untersuchungen; physiologische, neurologische und hormonelle Aspekte der Stressentstehung; instrumentelle, kognitive und palliativ-regenerative Möglichkeiten der Stressbewältigung; Gesundheitsverhalten und somatisch fixierte Kranksheitskonzepte (z.B. defizitäres Körper- und Selbstbild, medizinisch dysfunktionales Leistungskonzept); Umgang mit Mitarbeitern mit chronischen somatischen, psychosomatischen oder psychischen Erkrankungen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX; psychosomatische Grundversorgung bzw. Grenzen der betriebsärztlichen Beratungstätigkeit; Weiterleitung an spezifisch psychosomatisch-psychotherapeutische Einrichtungen.

Diese Veranstaltung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkräfte. Lösung Lösung Lösung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Antworten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Teil IV

Antworten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

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